GRUNDSCHULD

Über eine sog. Grundschuld erhält Ihre finanzierende Bank das Recht, die durch Sie belastete Immobilie (bspw. Grundstück, Haus oder Wohnung) zu verwerten bzw. zu veräußern, wenn das gegebene Darlehen (allg. Hypothekendarlehen) trotz der Fälligkeit, nicht von Ihnen zurückgezahlt wird. Die Grundschuld gilt damit, als derzeit wichtigste Kreditsicherung für die finanzierende Bank (o. Kreditinstitut), da das Grundstück sozusagen verpfändet wird und der Bank bei Zahlungsschwierigkeiten Ihrerseits das Recht gibt, die Immobilie auch gegen Ihren Willen zu veräußern. (→ Immobilienzwangsversteigerung) Die sog. Grundschuldsurkunde wird hierbei i.d.R. immer notariell beglaubigt.

 

„MS“

MS ist u.a. eine Abkürzung für das internationale Immobilienlabel „MARIO STARK“ – das exklusive Premium-Immobilien, wie Villen, Eigentumswohnungen oder Schlösser vermittelt und verkauft. Unter bekannten Hashtags – wie #MARIOSTARK oder #MS ist das international tätige Unternehmen, unter anderem in Sozialen Netzwerken, wie bspw. Facebook und Twitter, sowie über Suchmaschinen, wie bspw. Google – zu finden. (→ #MS)

 

BODENRICHTWERTE

Bodenrichtwerte dienen u.a. zur Wertermittlung von Häusern, Grundstücken, Eigentumswohnungen oder sonstigen Immobilien. Die sog. Bodenrichtwerte zeigen Immobilieneigentümern und Immobilienkäufern somit, den durchschnittlichen Wert von Grundstücken (→ Immobilien) in den verschiedenen Wohnlagen an. Einfluss auf die Wertermittlung haben z.B.:

  • Grundstücksgröße
  • Art der Bebauung
  • Lage der Immobilie

Bodenrichtwerte werden i.d.R. durch regionale Gutachterausschüße, anhand von im Vorjahr abgeschlossenen Kaufverträgen für Immobilien, ermittelt. (→ Bodenrichtwertkarten) Bodenrichtwerte werden u.a. auch, für die Berechnung der Grund- und Bodenbesteuerung herangezogen.

 

IMMOBILIENMAKLER

Immobilienmakler (engl.: estate agent) sind i.d.R. selbstständige Unternehmer oder Gewerbetreibende, die als sog. Vermittler („Makler“) zwischen Immobilieneigentümern bzw. Immobilienverkäufern und den so genannten „Immobilieninteressenten“ tätig werden und dabei, die Gelegenheit zum Abschluß eines Kaufvertrages oder Mietvertrages nachweisen bzw. vermitteln. Immobilienmakler erhalten in der Regel, bei Abschluß eines nachweislich vermittelten Kauf- oder Mietvertrages, eine vorher mündlich oder schriftlich vereinbarte Maklerprovision (→ die Courtage).

 

IMMOBILIEN

Immobilien (engl.: real estate) sind unbewegliche Sachgüter – wie Häuser, Wohnungen (Bauwerke, Gebäude) oder Grundstücke. Umgangssprachlich werden Immobilien u.a. auch als Liegenschaften oder Anwesen bezeichnet. Zu den bekanntesten Immobilienarten gehören:

  • Wohnimmobilien
  • Gewerbeimmobilien
  • Anlageimmobilien (→ Renditeimmobilien)

Der Unterschied zwischen den einzelnen Immobilienarten liegt, in der Nutzung der jeweiligen Immobilie – bspw. zu (privaten) Wohnzwecken oder zur gewerblichen Nutzung (z.B. Büro, Lager). Als weitere Immobilienart gelten, die sog. Anlageimmobilien – die zur Erwirtschaftung einer bestimmten „Rendite“ gekauft und betrieben werden. (→ Kapitalanlagen)

 

 

 

 

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