Immobilienbewertung
IMMOBILIENBEWERTUNGEN FÜR HÄUSER, VILLEN & WOHNUNGEN – MARIO STARK
Die Immobilienbewertung (engl.: real estate valuation) ist, ein allgemeines, durch Rechtsvorschriften geregeltes Wertermittlungsverfahren für Immobilien, bei dem ein Sachverständiger oder auch Immobilienmakler, mit Hilfe bautechnischer und betriebswirtschaftlicher Immobilien- und Immobilienmarktkenntnissen, den Verkehrswert bzw. Marktwert einer Immobilie, ermittelt. Dies sind, in der Regel, unbebaute und bebaute Grundstücke wie, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder auch, Eigentumswohnungen. Zur Ermittlung des Marktwertes einer Immobilie werden, verschiedene Wertermittlungsverfahren, angewendet.
DAS VERGLEICHSWERTVERFAHREN
Bei dem Vergleichswertverfahren werden, die Kaufpreise von Immobilien herangezogen, die von der Art, Größe und Wert mit der, zu bewertenden Immobilie, übereinstimmen. Diese werden, im allgemeinen, als Vergleichsgrundstücke bezeichnet. Das Vergleichswertverfahren kommt, vor allem, bei der Bewertung von unbebauten Grundstücken oder Eigentumswohnungen zur Anwendung, vorrausgesetzt, das genügend Vergleichsgrundstücke zur Bewertung der Immobilie, herangezogen werden können.
DAS ERTRAGSWERTVERFAHREN
Bei dem Ertragswertverfahren wird, der entsprechende Gebäudewert, auf Grund des Ertrages einer Immobilie, getrennt vom Bodenwert, ermittelt. Der jeweilige Bodenwert wird, hauptsächlich, über das Vergleichswertverfahren bestimmt. Das Ertragswertverfahren wird, in der Regel, bei Immobilieninvestitionen oder beim Immobilienkauf zu Vermietungszwecken, angewendet. Dies können, vor allem, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte oder auch Ferienimmobilien, sein.
DAS SACHWERTVERFAHREN
Bei dem Sachwertverfahren wird, der Wert einer Immobilie, mit allen dazu gehörigen Einrichtungen und Anlagen, getrennt vom Bodenwert, nach den Normalherstellungskosten, ermittelt. Auch bei diesem Wertermittlungsverfahren wird, der Bodenwert, mit dem Vergleichswertverfahren bestimmt. Das Sachwertverfahren wird, in der Regel, bei eigengenutzten Immobilien angewendet. Dies sind häuptsächlich, selbstgenutzte Einfamilienhäuser. Der Sachwert einer Immobilie kann, bei diesem Wertermittlungsverfahren, durch marktübliche Sachwertfaktoren, zusätzlich bereinigt werden.
DIE IMMOBILIENBEWERTUNG
Eine Immobilienbewertung kann, zu verschiedenen Zwecken, durchgeführt werden. In der Regel wird, eine Immobilienbewertung, zu Verkaufszwecken, zu Beleihungszwecken, bei Bilanzierungen und Zwangsversteigerungen, sowie, bei Scheidungs- oder Erbrechtsstreitigkeiten, durchgeführt.
DER IMMOBILIENBEWERTER
Immobilienbewertungen werden, beispielsweise, von entsprechend qualifizierten Immobiliensachverständigen, oder, Immobilienmaklern mit umfassenden Immobilien- und Immobilienmarktkenntnissen, durchgeführt.
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