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Eine Eigentumswohnung (engl.: condominium (condos)) bezeichnet allgemein, das Recht am Eigentum, einer Wohnung oder Wohnungseinheit. Eine Eigentumswohnung („Eigentumswohnung“) wird, mit einem notariell beglaubigten Kaufvertrag gekauft und bekommt, bei der anschließenden Grundbucheintragung, ein eigenes Grundbuchblatt. Damit kann die Eigentumswohnung, wie andere Immobilien auch, verkauft oder Grundpfandrechtlich belastet werden. Der überwiegende Teil der Eigentumswohnungen wird, von den Eigentümern selbst genutzt. Zum Wohnungseigentum gehören, außer den Räumen der Wohnung, auch ein Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, sowie das Mitgliedsrecht in der Wohnungseigentümergemeinschaft.

 

DIE EIGENTUMSWOHNUNG

Die Eigentumswohnung (Abk.: ETW) kann, Teil eines Mehrfamilienhauses, eines Reihenhauses oder eines Doppelhauses, sein. Der Miteigentumsanteil einer Eigentumswohnung am Gemeinschaftseigentum umfasst, das Grundstück, sowie alle konstruktiv notwendigen Gebäudeteile und wird, in einer Teilungserklärung, mit einem genauen Bruchteil festgelegt. Das Mitgliedsrecht in der Wohnungseigentümergemeinschaft, gibt dem einzelnen Wohnungseigentümer das Recht, gemeinsam mit anderen Eigentümern, über notwendige Verwaltungsangelegenheiten zu entscheiden, sowie an der Eigentümerversammlung teilzunehmen. Das Eigentum an den Räumen einer Eigentumswohnung wird allgemein, als sog. „Sondereigentum“ bezeichnet. Welches Sondereigentum besteht, wird ebenfalls in der Teilungserklärung festgelegt. Zum Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft gehören, neben dem eigentlichen Grundstück, auch alle konstruktiven Gebäudeteile (bspw.: Wände, Decken, Treppen, Fenster und Türen).

 

DIE TEILUNGSERKLÄRUNG

Die Teilungserklärung wird, notariell beglaubigt und enthält, neben dem Bruchteil des Wohneigentums, auch Beschreibungen der Wohnung, sowie, Pläne des gesamten Gebäudes, um die einzelnen Eigentumswohnungen, eindeutig zuordnen zu können. Meistens wird mit der Teilungserklärung, auch die Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft übergeben, die das Verhältnis aller Eigentümer untereinander regeln soll.

 

WOHNEIGENTUM ALS KAPITALANLAGE

Die Investition in eine Eigentumswohnung zählt, zu den meist genutzten Kapitalanlagemöglichkeiten. Ob vermietet oder selbst bewohnt, kann eine Eigentumswohnung, einen guten Beitrag zur sog. „Altersvorsorge“ leisten, wenn der Wert der Immobilie, weitgehend stabil bleibt oder im besten Falle steigt.

 

 

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